Verantwortliche für das Hundewesen

Wir halten uns Hunde als treue Begleiter, Familienmitglieder und sie sollen uns als Jägerinnen und Jäger bei der Jagd helfen – in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen, vor dem Schuss als Stöberer, Laufhund, Vorstehhund und Bauhund und nach dem Schuss als Apportierhund und bei der Nachsuche auf krankes Wild. Der zur Jagd brauchbare Hund muss aufgrund seines Wesens sowie seiner Sinnesleistungen und seiner körperlichen Verfassung die ihm im Jagdbetrieb gestellten Aufgaben erfüllen. Die Fähigkeit zur sozialen Einordnung, Ruhe, Arbeitsfreude und Führigkeit sowie Härte beim Einsatz sollen sein Wesen kennzeichnen und Voraussetzung für den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit sein. Mit unseren Übungen wollen wir einen Teil dazu beitragen, sind uns aber auch immer bewusst, dass ganz viel jeden Tag und in individuellen Übungen dem Hund angeeignet werden muss. Das Ziel muss immer sein, dass Führerin / Führer und Hund ein eingeschworenes Team werden.

(Regula Weissmüller)